Die Altersfreigaben
wann darf ich / wann nicht …
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Eine der wichtigsten Fragen hiermal zuerst beantwortet, da sie sehr oft gestellt wird:
Darf ich mit einer erwachsenen Begleitperson(Eltern, Bruder etc.)
in einen Film, der AB16 oder AB18 freigegeben ist,
wenn ich noch nicht das jeweilige Alter erreicht habe?

Die Antwort: Nein, das geht leider nicht.

Eine der wichtigsten Fragen hiermal zuerst beantwortet, da sie sehr oft gestellt wird:
Darf ich mit einer erwachsenen Begleitperson(Eltern, Bruder etc.)
in einen Film, der AB16 oder AB18 freigegeben ist,
wenn ich noch nicht das jeweilige Alter erreicht habe?

Die Antwort: Nein, das geht leider nicht.

Die Altersfreigaben der Filme legt die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) fest.
Es handelt sich dabei um ein Gremium mit Mitgliedern aus gesellschaftlich relevanten Gruppen, wie Kirchenverbänden, Jugendbehörden, und Film- bzw. Kinoverbänden.

Grundsätzlich gibt es fünf Altersfreigaben, die wie folgt gestaffelt sind:
  • Freigegeben ohne Altersbeschränkung (ab 0 Jahren)
  • Freigegeben ab 6 Jahren
  • Freigegeben ab 12 Jahren
  • Freigegeben ab 16 Jahren
  • Keine Jugendfreigabe (ab 18 Jahren)

Diese Freigaben sind für jeden verbindlich. Auch durch die Begleitung der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten wird
die Altersfreigabe nicht außer Kraft gesetzt!

Änderung des Jugendschutzgesetzes seit 1. April 2003
PG (Parental Guidance)

Haben Filme die Kennzeichnung „freigegeben ab 12 Jahren“ erhalten, kann auch Kindern im Alter von sechs Jahren
aufwärts der Einlass zur Vorstellung gewährt werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person (Elternteil) begleitet werden.

Wir als Kinobetreiber sind ohne Ausnahme an diese gesetzlichen Regelungen gebunden.
Bei Verstößen können sowohl wir als auch Erziehungsberechtigte von den entsprechenden Behörden zur Verantwortung gezogen werden
(sh. Jugendschutzgesetz § 12 Abs. 1 und 2).

Wir appellieren an das Verständnis aller Papas, Mamas, Töchter und Söhne, denen wir gegebenenfalls eine Enttäuschung bereiten müssen. Informieren Sie sich bitte bereits vor Ihrem Kinobesuch ausreichend über die Altersfreigaben.

In Zweifelsfällen muss der Kinobesucher einen Altersnachweis erbringen.
Wir empfehlen daher die Vorlage eines Lichtbildausweises (Kinderausweis, Schülerausweis, Personalausweis, etc.).

Für nähere Informationen zu den Altersfreigaben, für Beschwerden oder Kritik wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Behörde:

Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH (FSK)
Kreuzberger Ring 56
65205 Wiesbaden

Internetadresse: www.spio.de
E-Mail: fsk@spio-fsk.de

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir uns an diese Regelungen ausnahmslos halten müssen.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Theaterleitung.
Wir beantworten Ihre Fragen gerne!